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Wir sind die Vermessungsprofis
Liegenschaftsvermessungen dienen der Feststellung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung), der Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung, Sonderung, Verschmelzung) oder die Erfassung neu errichteter Gebäude (Gebäudevermessung).

Dies ist insbesondere bei Kauf oder Schenkung von Teilen eines Grundststücks notwendig.
Auch hier werden auf Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatsters bereits vorhandenen Liegenschaftsgrenzen hergestellt. Vorhandene Grenzmarken werden freigelegt und fehlende Grenzmarken werden, soweit erforderlich ersetzt. Neue Grenzen werden nach den Vorgaben des Eigentümers/Erwerbers abgemarkt und aufgemessen. In einem Grenztermin werden die vorhandenen Grenzen und deren Abmarkung öffentlich-rechtlich festgestellt und der neue Grenzverlauf dokumentiert.
Selbstverständlich werden Sie bezüglich planungs- bzw. bauordnungsrechtlicher Sachverhalte beraten.
Weitere Möglichkeiten für die Bildung neuer Flurstücke, wie z.B. die Sonderung oder die Verschmelzung/Vereinigung sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Natürlich erhalten Sie bei uns die entsprechenden Informationen.
Die ist insbesondere bei Unklarheit oder Streit über Grenzverläufe in der Örtlichkeit zu empfehlen, um ein hohes Mafl an Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Im Zuge dieses Verfahrens werden die Grenzen der betroffenen Flurstücke auf Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters vermessen, abgemarkt und öffentlich-rechtlich festgestellt (Grenztermin).
Nach Fertigstellung eines Gebäudes besteht nach § 14 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt die Pflicht des Eigentümers, dieses Gebäude für das Liegenschaftskataster vermessen zu lassen.
Die Ergebnisse der Vermessung dienen der Fortführung der Liegenschaftskarte des Landes Sachsen-Anhalt.
Falls Sie weitere Fragen, wie etwa zu den Kosten haben, bitte ich Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich persönlich beraten zu lassen.
Selbstverständlich ist diese Beratung kostenfrei.